Der Einsatz hat sich gelohnt
Verfahren um das Bürgerbegehren beendet; das Rathaus und die Redoute bleiben städtisch
Am 2. Juni wurde das Klageverfahren zum Bürgerbegehren „Rettet das Rathaus und die Redoute" durch Beschluss des Verwaltungsgerichts eingestellt. Das Gericht stellte fest, dass durch die nach der Kommunalwahl getroffenen Entscheidungen und die Aufhebung des Ausschreibungsbeschlusses dem Bürgerbegehren die Grundlage entzogen sei. Das Ziel des Bürgerbegehrens die Ausschreibung aufzuheben sei nunmehr erreicht, deswegen bedürfe es auch keiner Entscheidung der Zulässigkeit mehr.
Das Gericht hat jedoch auch zu erkennen gegeben, dass es das Bürgerbegehren als ein kassatorisches einstufen würde. Keine Rolle spielte dabei, dass die Stadt die Bürgerinitiative zunächst dahingehend beraten hatte, dass es sich ein initiierendes Verfahren handeln würde - das Gericht meinte, dass der Gesetzgeber bereits im Gesetz hier eine Unklarheit geschaffen habe, indem er die Beratung durch die Stadt vorgeschrieben habe. Ebenso wenig hat die Kostenfrage eine Rolle gespielt. Hier war dem Gericht wohl auch bewusst, dass die Argumente im Gutachten der Stadt sich ebenfalls überholt haben, weil der Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative sehr wohl machbar sei, wie der Haushaltsplanentwurf 2011 zeigt.
Im Ergebnis zeigen sich die Bürgerinitiative und ihr Rechtsanwalt Robert Hotstegs zufrieden: „Die rund 10.000 Unterschriften der Bonner Bürger haben den Verkauf von Rathaus und Redoute bis heute verhindert. Das ist uns mehr wert, als eine rein juristisch Entscheidung über die Rechtsfragen der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens"
Dass es auch über den 2. Juni 2010 hinaus so bleibt, dafür wurden die Weichen im Arbeitskreis Kurfürstenallee gestellt, der von der Bezirksbürgermeisterin geleitet wird, und der am Abend des 2. Juni tagte. Hier wurde zunächst bekannt gegeben, dass die Redoute auf jeden Fall städtisch bleibt und mit der Sanierung im kommenden Jahr begonnen werden soll.
Ebenso zeichnet sich ab, dass auch der Rathaus- Altbau städtisch bleiben wird. In einem interfraktionellen Antrag wollen sich die Fraktionen in der Bezirksvertretung festlegen, welche Funktionen hier ihren Standort behalten sollen. Die Bürgerinitiative hat vorgeschlagen: Nutzung des Rathauses als Verwaltungsstandort insbesondere für die für Bad Godesberg wichtigen Kernfunktionen, d.h. die Bürgerdienste. Weitere Funktionen, die der öffentlichen Nutzung des Gebäudes entsprechen, sind Nutzungen als Bildungsstandort. Dazu gehört Musikschule, VHS, Bibliothek. Das sind Nutzungen, die wir uns sehr gut vorstellen könnten. Würde die VHS oder die Bibliothek verlagert, würde die Stadt erhebliche Mieten einsparen. Deswegen sind wir auch dafür, dass die anstehende Verlängerung für die Mietverträge von VHS und Stadtbücherei mit einer Flexibilisierungsklausel versehen werden. Sollte sich das Rathaus für diese Zwecke geeignet erweisen - ein Architekt soll als Externer in die Beratungen einbezogen werden- muss es für die Stadt möglich sein, die Mietverträge ohne Schadenersatz kündigen zu können.
Als Bürgerinitiative haben wir uns auf den Erhalt von Rathaus und Redoute konzentriert. Diesem Ziel sehen wir uns nun ganz nahe. Wir werden die weitere Entwicklung kritisch-konstruktiv begleiten.
In einem Infobrief bedankt sich der Vorstand bei allen, die zu diesem Erfolg beigetragen haben und verweist auf eine Vollversammlung, die im Laufe des Sommer stattfinden wird, nach den anstehenden interfraktionellen Bemühungen.
F.d.Bürgerinitiative: Karin Robinet, Sprecherin und Vertretungsberechtigte

